Grundsätzliches zur Förderung
Im Rahmen des KfW-Programms 455-B “Altersgerecht Umbauen” können Sie als privater Bauherr 10 % der förderfähigen Kosten für den Badumbau erstattet bekommen. Der maximale Zuschuss beträgt 2.500 Euro (bisher 5.000 Euro). Die Förderung gilt speziell für den Badumbau sowie für Maßnahmen im Sanitärbereich, wie z.B. die Veränderung des Raumzuschnittes, den Einbau bodengleicher Duschen oder die Modernisierung von Sanitärobjekten. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, unabhängig von Alter oder Behinderung, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Auch Personen, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zur Miete bewohnen, können von der Förderung profitieren.
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
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Der Förderantrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
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Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden.
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Technische Mindeststandards für den barrierereduzierenden Umbau müssen eingehalten werden. Diese sind im Anhang des Merkblattes (https://t1p.de/oxf9) auf den Seiten 6 und 7 aufgeführt.
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Die Handwerkerrechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, u. a. müssen die förderfähigen Maßnahmen und Arbeitsleistungen in deutscher Sprache aufgeführt und die Adresse des Bauvorhabens angegeben sein. Die Rechnungen sind per Überweisung zu begleichen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der KfW (www.kfw.de/zuschussportal). Zuvor ist eine Registrierung erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Antrags erhält man in der Regel innerhalb eines Tages eine Förderzusage, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dieser Zusage kann dann sofort mit der Baumaßnahme begonnen werden.